Durch die Entwicklungen neuer Technologien hat Stalking eine neue Dimension bekommen. Cyberstalking wird immer mehr als Mittel der Bedrohung und Belästigung eingesetzt. Dabei sind Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen betroffen. Dennoch lässt sich hier ein Unterschied in den Cyberstalking-Methoden erkennen. Bei Privatpersonen wird in erster Linie durch E-Mail und SMS gestalkt. Das Cyberstalking durch Chats und Verbreitung von Inhalten auf Websites findet vereinzelt statt. Die angenommene Vermutung, dass Plattformen wie www.facebook.com u. Ä. hauptsächlich zum Cyberstalking verwendet werden, konnte nicht bestätigt werden. Knapp 2,7 % der Österreicher im Alter von 18 – 66 Jahren gaben an, über die Verbreitung von Inhalten auf Websites gestalkt worden zu sein. Frauen werden zu gleichen Teilen gestalkt wie Männer. Dies ist ein Unterschied zur klassischen Stalking-Forschung, wo zumeist Frauen die Opfer sind. Die TäterInnen sind oftmals anonym.
Bei einer Identifizierung werden trotzdem häufiger Männer als Täter angegeben. Dennoch lässt sich ein Unterschied im Beziehungsaspekt in den Cyberstalking-Methoden erkennen. Leute, die über E-Mail und Chats gestalkt werden, kennen sich in den meisten Fällen nicht. Im Falle von Cyberstalking mittels SMS steht klar der Beziehungsaspekt im Vordergrund, hier wird vor allem durch ehemalige BeziehungspartnerInnen gestalkt. Den Ergebnissen der Studie zufolge kann man davon ausgehen, dass in vielen Fällen Cyberstalking als neue Art der Bedrohung gesehen wird, die es zuvor noch nicht gab. In den Fällen vom Cyberstalking durch SMS und Verbreitung von Inhalten auf Websites wird vor allem bei den Privatpersonen eine Ausweitung des klassischen Stalkings gesehen, da hier ein klarer Beziehungsaspekt vermutet werden kann. Auch datenschutz- und medienrechtliche Ansprüche, die grundsätzlich bestehen können, zeigen erhebliche Probleme bei der Rechtsdurchsetzung. Juristisch gesehen kann man erkennen, dass Cyberstalking relativ engmaschig reguliert ist. Neben den strafrechtlichen Schutz treten zivil-, medien- und datenschutzrechtliche Regeln, die greifen können. Ihnen allen ist aber gemein, dass das Opfer hier mit erheblichen Problemen bei der Rechtsdurchsetzung zu kämpfen haben kann. In weiteren Forschungen gilt es, TäterInnen genauer zu identifizieren und Prävention durch Aufklärung in der Bevölkerung durchzuführen. © Edith Huber
Autorin: Mag. Dr. Edith Huber studierte Publizistik- und Kommunikationswissenschaft, Psychologie sowie Slawistik an der Universität Wien und promovierte 2012 mit Auszeichnung. http://edithhuber.blogspot.co.at/
Bibliographie: Edith Huber, Cyberstalking und Cybercrime: Kriminalsoziologische Untersuchung zum Cyberstalking-Verhalten der Österreicher, Springer; Auflage: 2013 (20. November 2012), ISBN: 3658003456
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